Erneuerungswahl für das Friedensrichteramt
Der Gemeinderat Männedorf hat die Erneuerungswahl für das Friedensrichteramt angeordnet. Der erste Wahlgang findet am 28. Februar 2027 statt, Wahlvorschläge sind bis zum 25. November 2026 einzureichen.
Nach 21 Tagen ohne neue Fälle wird das Kontrollgebiet in Männedorf aufgehoben. Die Gemeinde gilt ab sofort als Beobachtungsgebiet – wie derzeit die ganze Schweiz.
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