Erneuerungswahl für das Friedensrichteramt
Der Gemeinderat Männedorf hat die Erneuerungswahl für das Friedensrichteramt angeordnet. Der erste Wahlgang findet am 28. Februar 2027 statt, Wahlvorschläge sind bis zum 25. November 2026 einzureichen.
Der Gemeinderat passt seine Ressortstruktur an, um die Arbeitslast besser zu verteilen. Ab Juli 2026 treten neue Zuständigkeiten in Kraft, die für mehr Effizienz in der Verwaltung sorgen sollen.
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