Erneuerungswahl für das Friedensrichteramt
Der Gemeinderat Männedorf hat die Erneuerungswahl für das Friedensrichteramt angeordnet. Der erste Wahlgang findet am 28. Februar 2027 statt, Wahlvorschläge sind bis zum 25. November 2026 einzureichen.
An der Sitzung vom 11. November 2025 hat der Gemeinderat festgelegt, welche Stelle für Bedarfsabklärungen gemäss Zusatzleistungsverordnung zuständig ist. Die Mitteilung erfolgte am 26. November durch die Abteilung Präsidiales.
Kurz registrieren – und sofort weiterlesen. Gratis-Vorteile: Lesezugriff, lokale Agenda, Wochen-Update und viel mehr!
Jetzt gratis weiterlesen